Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge
(in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit den

Medienreformer | Hendrik Just

im Folgenden Medienreformer genannt. Abweichende AGB der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder Fax bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.

2. Angebot

Die Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten rein Netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlicher Mehrwertsteuer, wenn nicht anders erwähnt.

3. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form per Briefpost oder Fax erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden durch schriftliche Auftragsbestätigung per Briefpost oder Fax angenommen.

4. Vergütung und Fälligkeit der Vergütung

4.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

4.2. Werden Entwürfe in größerem Umfang genutzt als ursprünglich vorgesehen, so sind die Medienreformer berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung und der ursprünglich gezahlten Vergütung zu verlangen.

4.3. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.

5. Sonderleistungen, Nebenleistungen- und Reisekosten

5.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Manuskriptstudium oder Durchführungsüberwachung/Drucküberwachung, werden nach Zeitaufwand berechnet.

5.2. Spesen wie Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. An Entwürfen und anderen Leistungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

6.2. Die Medienreformer sind nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts die digital erstellt wurden und der Gestaltung des Produktes dienen, in editierbaren Originaldateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe solcher Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Haben die Medienreformer dem Auftraggeber editierbare Originaldateien zur Verfügung gestellt, so dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Medienreformer geändert werden.

6.3. Gelieferte Erzeugnisse und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung das Eigentum der Medienreformer.

7. Urheberrecht / Copyright und Nutzungsrechte

7.1. Jeder dem Medienreformern erteilte Auftrag ist ein Urhebervertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen beschränkt ist.

7.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

7.3. Die Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Medienreformer weder im Original noch der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Medienreformer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

7.4. Die Medienreformer überträgen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach der vollständigen Bezahlung der Vergütung über.

7.5. Die Medienreformer haben das Recht auf den Veröffentlichungen/Vervielfältigungen als Urheber genannt zu werden (bei Webseiten üblicherweise eine Verlinkung auf der Startseite). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Medienreformer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadensersatzes entsprechend anzupassen.

7.7. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit bei der künstlerischen Gestaltungen Reklamationen anzubringen. Diese dürfen jedoch einen zusätzlichen Arbeitsaufwand von 2 Stunden nicht übersteigen. Werden weitere Änderungen gewünscht, so hat der Auftraggeber hierfür die Mehrkosten zu tragen.

8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so können die Medienreformer eine angemessene Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller den Medienreformern übergebenen Vorlagen, Dateien, Bildmaterial und Unterlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Medienreformer von allen Ersatzansprüchen frei.

9. Lieferzeit

Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

10. Korrekturen/Abnahme/Beanstandungen

Korrekturen und Änderungen an Webapplikationen sind, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, in den vereinbarten Preisen enthalten. Bei Überschreitung werden die Medienreformer den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.

Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

11. Vermittlung von Speicherplatz und Domainregistrierung

Bei Vermittlung von Speicherplatz und Domainregistrierungen werden die Medienreformer nur beratend tätig. Verträge werden zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Webhoster / Provider geschlossen.

12. Haftungsausschlüsse

12.1. Die Medienreformer übernehmen keine Haftung für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Materialien. Es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die den Medienreformern überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.

12.2. Die Medienreformer haften nicht für mögliche Darstellungsmängel die durch zukünftige Browser-Generationen auftreten. Anpassungen werden nach Auftragsvergabe entsprechend dem Pflegesatz durchgeführt.

13. Überlassene Materialien

Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert werden, übernehmen die Medienreformer keine Haftung.

14. Datensicherheit

Der Auftraggeber spricht die Medienreformer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.

15. Wirksamkeit

Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen / Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Vereinbarungen / Bestimmungen muss dann durch eine rechtswirksame Vereinbarungen / Bestimmungen, die den gleichen Sinn hat, ersetzt werden.

16. Sonstige Bestimmungen

Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von uns zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz des in der Höhe von uns nachweisbar entstandenen Aufwandes, mindestens aber 20 % des Netto-Auftragswert, als vereinbart.

17. Teilnichtigkeit

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

18. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin, wenn die Forderungen im Mahnverfahren geltend gemacht werden.

19. Schlussbestimmung

19.1. Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz der Medienreformer.

19.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.