Barrierefreie Websites sind Teil der Inklusion und so gestaltet, dass möglichst viele Menschen sie ohne Einschränkungen nutzen können – unabhängig von körperlichen, technischen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu gehören klare Strukturierung, gut lesbare Texte, ausreichende Kontraste, alternative Texte für Bilder, verständliche Navigation sowie die Unterstützung von Screenreadern und Tastaturbedienung.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet unter bestimmten Vorraussetzungen kommerzielle Websites seit dem 28. Juni 2025 zur Barrierefreiheit, um die Nutzung für alle zu ermöglichen.